Der Hamburg-Guide für dich und deinen Hund

Hamburg mit Hund

Hundesteuer in Hamburg

In Hamburg wird für Hunde, die mindestens drei Monate alt sind, eine Hundesteuer erhoben. Die Steuer beträgt 90 Euro jährlich, für als gefährlich eingestufte Hunde gemäß Hundegesetz 600 Euro jährlich. Die Zahlung ist in zwei Raten zu je 45 Euro fällig, jeweils am 15. Februar und am 15. August.

Das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz ist für die Festsetzung der Hundesteuer verantwortlich. Unter bestimmten Bedingungen, wie dem Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder einer Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent, kann auf Antrag eine Steuerbefreiung gewährt werden. Zudem gibt es Ermäßigungen für Hunde aus dem Tierheim, jedoch nicht für gefährliche Hunde. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt durch das Hunderegister.

Seit dem 01.01.2021 werden keine Steuerzeichen („Hundemarken“) mehr ausgegeben.

Weitere Formulare und Informationen zum Thema Hundesteuer werden auf der Seite der Stadt Hamburg bekannt gegeben.

Warnung vor Giftködern

In Hamburg und Umgebung kommt es immer wieder zu gefährlichen Vorfällen mit ausgelegten Giftködern. Diese bösartigen Fallen bedrohen das Leben unserer Hunde und erfordern höchste Wachsamkeit. Achte beim Gassigehen genau darauf, was dein Hund aufnimmt.

Um auf dem Laufenden zu bleiben, ist es sinnvoll, WhatsApp-Gruppen beizutreten, die ortsspezifische Informationen für Hundebesitzer austauschen. Frag beim nächsten Spaziergang mit deinem Hund andere Hundebesitzer, ob sie von solchen Gruppen wissen. Oft kannst du diese Informationen in einem Small-Talk schnell erfahren.

Zudem sind wir auf eine Webseite gestoßen, die aktuelle Meldungen über Giftköder veröffentlicht. Diese Seite scheint sehr zeitnah zu informieren, daher empfehlen wir sie gerne weiter:

https://dogorama.app/de-de/giftkoeder/

Es gibt Hundetrainer in Hamburg, die sich auf das Thema Giftköder spezialisiert haben. Besonders in der frühen Hundeerziehung ist es sinnvoll, frühzeitig mit solchem Training zu beginnen, damit dein Hund nicht alles, was am Boden liegt, als interessant betrachtet. Wenn du nach einer Hundeschule oder einem Trainer suchst, der dir dabei hilft, deinen Hund vor der Aufnahme von Giftködern zu schützen, dann ist “Anti-Giftköder-Training” der richtige Suchbegriff für dich.

Die Anzeichen einer Vergiftung bei einem Hund können vielfältig sein und hängen von der Art des Giftes ab, das aufgenommen wurde. Es ist wichtig, schnell zu handeln, wenn du vermutest, dass dein Hund einen Giftköder gefressen hat. Hier sind einige häufige Symptome, auf die du achten solltest:

  1. Erbrechen und Durchfall: Häufige und früh auftretende Anzeichen, die manchmal mit Blut vermengt sein können.
  2. Erhöhter Speichelfluss: Einige Gifte können zu übermäßigem Speicheln führen.
  3. Zittern oder Krämpfe: Nervengifte können zu Muskelzuckungen, Zittern oder sogar schweren Krämpfen führen.
  4. Lethargie oder Schwäche: Ein vergifteter Hund kann ungewöhnlich schwach sein oder Probleme haben, aufzustehen.
  5. Atemprobleme: Schwierigkeiten beim Atmen, schnelles Atmen oder gar Atemnot sind ernste Symptome.
  6. Verändertes Verhalten: Veränderungen im Verhalten, wie Aggression, Angst oder Verwirrtheit, können ebenfalls auf eine Vergiftung hinweisen.
  7. Verlust der Koordination: Taumeln oder Schwierigkeiten beim Gehen können auf neurologische Probleme hinweisen.
  8. Übermäßiges Trinken oder Urinieren: Einige Gifte können die Nierenfunktion beeinträchtigen, was zu verändertem Trink- und Urinierverhalten führen kann.
  9. Gelbfärbung der Haut oder der Augen (Ikterus): Ein Zeichen für eine Leberbeteiligung.
  10. Blutungen: Ungewöhnliche Blutungen oder Blut im Urin/Stuhl können auftreten, besonders bei Rattengiften.

    Wenn du eines dieser Symptome bei deinem Hund bemerkst, ist es wichtig, sofort einen Tierarzt oder eine Notfallklinik aufzusuchen. Die frühzeitige Erkennung und Behandlung sind entscheidend für die Überlebenschancen des Hundes. Gib dem Tierarzt so viele Informationen wie möglich über die mögliche Giftaufnahme und beobachtete Symptome, um eine schnelle und zielgerichtete Behandlung zu ermöglichen.

Unter der Hamburger Telefonnummer 040-43 43 79 erreichst du den Tierärztlichen Notfalldienst der Hamburger Tierärzte, organisiert von der Tierärztekammer Hamburg. Dieser Dienst stellt sicher, dass dein Haustier auch in dringenden Fällen außerhalb der regulären Sprechzeiten versorgt wird. Der Notfalldienst ist zu folgenden Zeiten verfügbar:

  • Montag bis Freitag nachts: Von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Tages
  • Samstags, sonntags und an Feiertagen: Rund um die Uhr, von 8.00 Uhr morgens bis 8.00 Uhr des nächsten Tages


Speichere diese Nummer, um im Notfall schnell und effektiv handeln zu können.

Das Ordnungsamt in Hamburg und Hunde

In Hamburg gilt eine allgemeine Anleinpflicht für Hunde. Dein Hund muss angeleint sein, es sei denn, du hast eine Befreiung erhalten. Für gefährliche Hunde besteht eine uneingeschränkte Maulkorb- und Leinenpflicht.

Eine Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht erhältst du, wenn du nachweisen kannst, dass dein Hund im Alltag gut erzogen und unter Kontrolle ist, sodass von ihm keine Gefahren oder Belästigungen ausgehen. Nach dieser Befreiung darfst du deinen Hund überall dort frei laufen lassen, wo keine besonderen Anleinpflichten und Mitnahmeverbote gelten.

Die Anleinpflicht gilt besonders in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, bei Veranstaltungen, im Wald oder Naturschutzgebieten, und in der Nähe von Schulen und Spielplätzen. Auch läufige Hündinnen und Hunde, die bereits auffällig geworden sind, müssen kurz angeleint werden.

In Grün- und Erholungsanlagen gibt es spezielle Regeln: Hunde sind auf Spielplätzen, Rasen- und Wiesenflächen sowie in Blumengärten nicht erlaubt. Auf Wegen müssen sie an der kurzen Leine geführt werden, es sei denn, es gibt spezielle Ausnahmen für gehorsamsgeprüfte Hunde. In den Bezirken gibt es ausgewiesene Hundeauslaufflächen, auf denen du deinen Hund nach der Befreiung von der Anleinpflicht frei laufen lassen darfst.

Wenn du die Befreiung von der Anleinpflicht beantragen möchtest, kannst du:

  • Eine Gehorsamsprüfung bei anerkannten Sachverständigen ablegen,
  • Nachweisen, dass du eine gleichwertige Prüfung abgelegt hast, oder
  • Ein tierärztliches Attest vorlegen, wenn dein Hund aus gesundheitlichen Gründen keine Prüfung ablegen kann.

Die Gebühren für die Befreiung variieren: 27 Euro bei Befreiung durch einen anerkannten Sachverständigen oder 42 Euro bei Befreiung durch das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.

Beachte auch die besonderen Anleinpflichten und Mitnahmeverbote in bestimmten Bereichen, wie Einkaufszentren oder Naturgebieten, und informiere dich vor Ort über die geltenden Regelungen.

Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln

Dein Vierbeiner darf kostenlos mit dem HVV fahren, solange er an der Leine geführt wird. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Gefährliche Hunde (siehe Liste gefährlicher Hunde) dürfen nicht kostenlos mitfahren. Außerdem müssen Hunde, die Menschen verletzen könnten, einen Maulkorb tragen. Wichtig ist auch, dass Hunde nicht auf die Sitze dürfen.

Hundeauslaufgebiete in Hamburg

Hamburg bietet zahlreiche Hundeauslaufgebiete, in denen dein Hund frei laufen und spielen kann. Diese speziell ausgewiesenen Flächen ermöglichen es deinem Vierbeiner, sich ohne Leine zu bewegen, was sowohl für seine Gesundheit als auch für sein Sozialverhalten förderlich ist. In den Hundeauslaufgebieten können Hunde nach Herzenslust toben und neue Freunde finden.

Die Stadt hat diese Zonen über alle Bezirke verteilt, sodass jeder Hundebesitzer eine geeignete Fläche in seiner Nähe finden kann. Eine vollständige Liste aller Hundeauslaufgebiete in Hamburg, inklusive spezifischer Standorte und Regeln, kannst du hier herunterladen.

Nutze diese Möglichkeiten, um deinem Hund die nötige Bewegung und Abwechslung zu bieten und dabei gleichzeitig die städtischen Vorschriften einzuhalten.

Cafébesuche in Hamburg mit Hund

Wer sich schon mal in einer anderen europäischen Großstadt außerhalb Hamburgs aufgehalten hat, weiß es zu schätzen, dass unsere Stadt so hundefreundlich ist. Hier kommt es selten dazu, dass dein geliebter Vierbeiner nicht willkommen ist.

Cafébesuche mit Hund:

In Hamburg kannst du davon ausgehen, dass die Mitnahme deines Hundes in einem Café in den meisten Fällen kein Problem darstellt. In vielen Cafés werden Hunde sogar mit einem Wassernapf vor dem Eingang begrüßt.

Tipps für den Cafébesuch mit Hund:

  • Wähle ein Café mit ausreichend Platz, damit dein Hund sich frei bewegen kann.
  • Achte darauf, dass dein Hund an der Leine geführt wird und andere Gäste nicht belästigt.
  • Nimm ein paar Leckerlis mit, um deinen Hund zu belohnen.
  • Stelle sicher, dass dein Hund ausreichend Wasser hat.

FAQ für Hundehalter in Hamburg

Hamburg bietet einige schöne Orte, an denen dein Hund schwimmen gehen kann. Hier sind einige beliebte Hundebadestellen:

  1. Elbstrand Övelgönne: Ein sehr beliebter Ort für Hundebesitzer. Hier können Hunde am Strand entlanglaufen und ins Wasser springen. Es gibt jedoch keine spezielle Ausweisung als Hundestrand, daher ist Rücksicht auf andere Badegäste geboten.

  2. Elbstrand Falkensteiner Ufer: Ein weiterer Abschnitt der Elbe, wo Hunde gerne ins Wasser gehen. Auch hier ist Rücksichtnahme wichtig, da der Strand von vielen Menschen genutzt wird.

  3. Hochzeitswald in Wilhelmsburg: In diesem Naherholungsgebiet gibt es einen kleinen See, in dem Hunde schwimmen dürfen.

  4. Stadtparksee: Der Stadtpark bietet einen eigenen Hundestrand am Stadtparksee, wo Hunde ungestört schwimmen und spielen können.

  5. Hundeauslaufgebiet Höltigbaum: In diesem großen Auslaufgebiet gibt es mehrere Teiche, in denen Hunde schwimmen dürfen. Es ist ein ideales Gebiet für ausgedehnte Spaziergänge und Wasserspaß.

Für eine vollständige Liste der Hundeauslaufgebiete inklusive solcher mit Wasserzugang kannst du hier die Übersicht herunterladen.

Achte darauf, dass dein Hund in den erlaubten Bereichen bleibt und du die örtlichen Regeln beachtest, um ein harmonisches Miteinander zu gewährleisten. Viel Spaß beim Planschen!

Das Hunderegister Hamburg ist eine zentrale Datenbank, in der alle Hunde, die in Hamburg gehalten werden, registriert sein müssen. Die Registrierungspflicht gilt für alle Hundehalter und dient verschiedenen Zwecken:

  1. Sicherheit und Kontrolle: Durch das Hunderegister kann die Stadt Hamburg sicherstellen, dass alle Hunde korrekt erfasst sind. Dies hilft, gefährliche Hunde zu identifizieren und zu überwachen.

  2. Rückverfolgbarkeit: Im Falle eines entlaufenen oder gefundenen Hundes ermöglicht das Register eine schnelle Identifikation des Besitzers, sodass der Hund rasch zurückgebracht werden kann.

  3. Gesundheitsvorsorge: Die Registrierung hilft auch dabei, die Einhaltung von Impfungen und anderen gesundheitlichen Maßnahmen zu überwachen.

  4. Steuerpflicht: Die Daten im Hunderegister werden genutzt, um die Hundesteuer zu erheben und zu verwalten. Jeder registrierte Hund muss auch steuerlich erfasst werden.

In Hamburg gelten bestimmte Hunderassen als sogenannte Listenhunde, die als potenziell gefährlich eingestuft werden. Diese Hunde unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Folgende Rassen und ihre Kreuzungen sind in Hamburg als Listenhunde eingestuft:

  1. Pitbull Terrier
  2. American Staffordshire Terrier
  3. Staffordshire Bullterrier
  4. Bullterrier

Wer die Hinterlassenschaften seines Hundes auf öffentlichen Wegen oder Grünflächen nicht unverzüglich beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Für dieses Vergehen kann von den zuständigen Ordnungsämtern ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro verhängt werden. In bestimmten Fällen oder bei wiederholten Verstößen kann sogar ein höheres Bußgeld gefordert werden. Es ist wichtig, sich der Verantwortung als Hundehalter bewusst zu sein und zur Sauberkeit und Hygiene in der Öffentlichkeit beizutragen.

In Hamburg ist der Hundeführerschein nicht für alle Hundehalter verpflichtend. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen der Nachweis von Sachkunde durch einen Hundeführerschein oder eine gleichwertige Prüfung erforderlich ist:

  1. Gefährliche Hunde: Wenn du einen Hund hältst, der als gefährlich eingestuft wurde oder zu den Listenhunden gehört (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier), musst du deine Sachkunde nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch eine spezielle Prüfung oder den Hundeführerschein.

  2. Befreiung von der Anleinpflicht: Um eine Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht zu erhalten, musst du nachweisen, dass du deinen Hund im Alltag sicher führen kannst. Dies kann durch das Ablegen einer Gehorsamsprüfung oder das Vorzeigen eines Hundeführerscheins geschehen.

  3. Auffälliges Verhalten: Wenn dein Hund durch aggressives Verhalten auffällt oder wiederholt Probleme verursacht, kann die zuständige Behörde eine Sachkundeprüfung anordnen. In solchen Fällen kann der Hundeführerschein helfen, deine Kompetenz im Umgang mit dem Hund nachzuweisen.

Freiwilliger Hundeführerschein

Auch wenn du nicht in eine der oben genannten Kategorien fällst, kann es sinnvoll sein, einen Hundeführerschein freiwillig zu erwerben. Dies zeigt, dass du als Hundehalter verantwortungsbewusst bist und gut mit deinem Hund umgehen kannst. Viele Hundeschulen in Hamburg bieten entsprechende Kurse und Prüfungen an.

Insgesamt ist der Hundeführerschein in Hamburg also nicht generell für alle Hundehalter Pflicht, aber in bestimmten Situationen notwendig und immer eine gute Möglichkeit, deine Sachkunde und Verantwortungsbewusstsein als Hundehalter zu beweisen.

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de_DEDeutsch